Das Bundesgesundheitsministerium verabschiedet sich klammheimlich von der Ökonomisierung der Krankenhäuser und gibt damit ein zentrales Reformziel sang- und klanglos auf.
Die Krankenhausreform sollte drei große Ziele verfolgen - eines davon war die Entökonomisierung der stationären Versorgung. Ein Kernelement: die Vorhaltevergütung. Mit der Finanzierung von bis zu 60 Prozent der Krankenhausleistungen sollte sie den ökonomischen Druck mindern und Fehlanreize des Fallpauschalensystems abschwächen. Die Realität sieht jedoch anders aus: Berechnungen ergeben, dass der tatsächliche Anteil nur bei 34,7 Prozent liegen wird.
Darauf hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun offenbar reagiert - allerdings nicht mit einer Kurskorrektur, sondern mit einer stillen Anpassung der Kommunikation. Seit dem 15. Januar 2025 taucht auf der offiziellen FAQ-Seite zur Krankenhausreform der Begriff „Entökonomisierung“ nicht mehr auf. Das Ziel wurde kommentarlos gestrichen.
Ohne medienwirksame Ankündigung ist damit eines der zentralen Versprechen der Reform verschwunden. Die Vorhaltevergütung bleibt - ihren tatsächlichen Beitrag zur Entlastung der Kliniken muss sie aber erst noch unter Beweis stellen...