Ambulant statt stationär:Ein schleichender Prozess
21.02.2024 – Stationäre Behandlungen sollen abnehmen, ambulante Behandlungen sollen zunehmen, so will es der Gesetzgeber. Nachdem zunächst der AOP-Katalog sukzessive erweitert wurde, trat zum 01. Januar 2024 die Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG) nach § 115f SGB V in Kraft.
Für Krankenhäuser sind AOP-Leistungen finanziell wenig attraktiv. Mit den Regelungen der Hybrid-DRG will der Gesetzgeber das ändern. Sie zielen darauf ab, bisher unnötig erbrachte stationäre Leistungen zu ambulantisieren, ohne die AOP-Leistungen abzuschaffen. Mit den Hybrid-DRG sollen Krankenhäuser und Vertragsärzte dieselbe Vergütung für bestimmte Eingriffe erhalten, egal ob diese stationär oder ambulant erfolgen. So sollen Anreize für eine ambulante Leistungserbringung geschaffen und höherer stationärer Behandlungsaufwand vermieden werden.
Was noch fehlt
Ein zentraler Baustein fehlt aber noch immer: der geregelte Ablauf der Abrechnungspraxis. Es bedarf eines unkomplizierten und unbürokratischen Verfahrens, welches für Vertragsärzte und Krankenhäuser gleichermaßen funktioniert.
Vor dieser Aufgabe stehen nun der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung, um die Verteilung der Pauschalvergütung gerecht zu gestalten; und das noch vor dem 31. März 2024. Zu diesem Tag soll eine erste Überprüfung bzw. Anpassung der Neuregelung erfolgen.
Die Zeit drängt
Die Ambulantisierung verlangt den Krankenhäusern viel Flexibilität ab. Es gilt, frühzeitig den Versorgungsmix zu planen und zu prüfen, wo ökonomische Anreize bestehen. Eine Auswirkungsanalyse hilft dabei, sektorenübergreifende Behandlungspotenziale zu ermitteln und interne und externe Effekte zu simulieren. Aus den Ergebnissen lassen sich Handlungsempfehlungen und Strategieanpassungen ableiten. Integrierte Versorgungszentren und Level 1i Krankenhäuser werden maßgeblich von einer sektorengleichen Vergütung profitieren.
Ambulante Versorger auf der anderen Seite können ihr Behandlungsspektrum ohne den bürokratischen Aufwand und den Abschluss integrierter Versorgungsverträge erweitern. Aber auch sie tun gut daran, sich mit den unternehmerischen Chancen zusätzlicher bzw. neuer Behandlungsoptionen auseinanderzusetzen.
Großes Potenzial
Mit Herausforderungen gehen oft auch Chancen einher. Im stationären Sektor entlasten die Reformen das Klinikpersonal, bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten können sie für eine bessere Vergütung bei operativen Eingriffen sorgen und für die Patientinnen und Patienten bedeuten sie weniger unnötige Krankenhausaufenthalte.
Insbesondere Behandlungen, die bislang eine Verweildauer von bis zu drei Tagen haben, könnten ambulant behandelt werden. Damit würde die Hybrid-DRG greifen, so Gesundheitsökonom Jonas Schreyögg von der Universität Hamburg auf einer Veranstaltung des Bundesverbands Managed Care (BMC).
Nach dem AOP-Katalog liege das Potenzial bei Kurzliegern (maximal drei Tage) bei 3,4 Millionen Tagen bzw. 4,3 Milliarden Euro. Ergänze man den AOP-Katalog nach dem Vorschlag des IGES-Gutachtens aus dem Jahr 2022, sei eine Verdopplung der Belegungstage möglich. Würden neben Kurzliegern weitere Fälle berücksichtigt werden, sei sogar eine Einsparung von bis zu 26 Millionen Tagen möglich.
Die Vergütung für Hybrid-DRG liegt zwischen dem EBM und den DRG. Bei einer durchschnittlichen Vergütung befindet sich das Einsparungspotenzial bei einer 2-Tage-DRG bei bis zu 45 Prozent. Bei einer 1-Tages-DRG liegt es bei 29 Prozent. Wenn die Vorhaltepauschalen ins Spiel kommen, vermindert sich das Potenzial bei einer 2-Tage-DRG auf 15 Prozent. Bei einer 1-Tages-DRG würde das Erlöspotenzial sogar um neun Prozent steigen, schreibt das Deutsche Ärzteblatt.
Fazit
Wird die Abrechnungspraxis fair geregelt, können alle Seiten profitieren. Kliniken können zusätzliche Pflegeerlöse abrechnen, operierende Vertragsärzte können die Investitionsfinanzierung der ambulant-stationären Gesundheitsstandorte der Level 1i Krankenhäuser nutzen und ambulante Operationszentren haben aufgrund ihrer Erfahrung und günstigeren Kostenstrukturen gute Startvoraussetzungen. Letztendlich wird die Erweiterung des AOP- und Hybrid-DRG-Katalogs dazu führen, dass der ambulante und der stationäre Sektor ökonomisch zusammenwachsen. Soll das Gesundheitssystem wieder bezahlbarer werden, muss die Ambulantisierung kommen.
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Quellen liegen beim Autor